Kosten für Weiterbildung in der Schweiz

Während die obligatorische Schulzeit für die Schülerinnen und Schüler kostenlos ist, fallen auf der Tertiärstufe – das heisst für ein Studium oder eine höhere Berufsbildung – sowie für betriebsinterne und externe Weiterbildungen Kosten an. Diese variieren je nach Bildungsformat, Schultyp, Ort und Länge des Lernangebotes. Kosten für internes Training gehen grundsätzlich zu Lasten des Arbeitgebers. 

Weiterbildung als Anreiz für Mitarbeitende

Rund 80% der berufsorientierten Weiterbildungen werden vom Arbeitgeber unterstützt, sei dies finanziell oder dadurch, dass der Arbeitgeber dem Mitarbeitenden Arbeitszeit für seine Weiterbildung zur Verfügung stellt. 

Bei Stellenbewerbungen kann die Möglichkeit, sich an einer neuen Arbeitsstelle weiterzubilden und vom Arbeitgeber dabei unterstützt zu werden, eine wichtige Rolle spielen. Unterstützung bei der Weiterbildung kann ausserdem dazu beitragen, Mitarbeitende im Betrieb zu halten. 

Kostenstruktur Weiterbildung

Eine Weiterbildung setzt sich aus folgenden Kostenkomponenten zusammen:  

  • Studiengebühren, Semestergebühren oder fixe Kurskosten  
  • Aufnahmegebühren 
  • Prüfungsgebühren  
  • Lernmaterialien: Fachliteratur, Apparate, Software-Lizenzen 
  • Beiträge an Unterlagen, Bibliotheken etc. 
  • Allfällige Spesen wie Anreise oder Übernachtung  
  • Allfällige Kosten für Kinderbetreuung während der Weiterbildung 

Finanzierung von interner Weiterbildung

Die Handhabung von interner Weiterbildung gehört ins Personalreglement bzw. kann ein Vertragsbestandteil (beispielsweise in einem Gesamtarbeitsvertrag) sein. Zukünftige Mitarbeitende werden diesen Punkt sicherlich im Rekrutierungsprozess vorbringen. In bestimmten Fällen ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Kosten einer Weiterbildung zu übernehmen, und zwar vollumfänglich (sprich: Kurskosten und Spesen).

Das Arbeitsgesetz verlangt dies bei Weiterbildungen, die gesetzlich vorgeschrieben oder vom Arbeitgeber angeordnet werden. In solchen Fällen haben die Mitarbeitende auch Anspruch darauf, die Weiterbildung während der Arbeitszeit zu absolvieren. Beteiligen sich KMU an den Kosten von freiwilliger, externer Weiterbildung der Mitarbeitenden, dürfen sie Bedingungen stellen:  

  • Teilweise oder ganze Übernahme der direkten Schulungskosten (Kurskosten, Material, Prüfungsgebühr) 
  • Die bildungsbedingten Absenzen gehen ganz oder teilweise zu Lasten der Arbeitszeit oder der Arbeitgeber gewährt eine vorübergehende Reduktion des Pensums 
  • Je nach Kosten- und Zeitbeteiligung des Arbeitnehmers ist eine Kündigungssperre angebracht. KMUs können Arbeitnehmende verpflichten, nach abgeschlossener Weiterbildung eine gewisse Zeit im Unternehmen zu bleiben oder im Fall einer vorzeitigen Kündigung einen Teil der Weiterbildungskosten an den Arbeitgeber zurückzuerstatten. In der Praxis hat sich eine Verpflichtungszeit von 6 – 18 Monate (je nach Umfang der Beteiligung) durchgesetzt. KMU dürfen bei den Mitarbeitenden jeweils einen periodischen Bericht über den Verlauf der Weiterbildung einfordern.  

Findet die Weiterbildung intern statt, läuft eine allfällige Finanzierungsnotwendigkeit – beim Engagieren eines Bildungsanbieters oder Trainers – meistens über ein vordefiniertes Jahresbudget. Hier empfiehlt es sich, bei der Jahresplanung einen fixen Beitrag für «Weiterbildung» einzukalkulieren. Bei KMU hat sich der Wert von «1% der Personalkosten für Weiterbildung» etabliert. 

Bundesbeiträge (Subjektfinanzierung) eidg. Fachausweise und eidg. Diplome  

Seit dem 01. August 2017 gelten neue Voraussetzungen für die finanzielle Unterstützung von eidgenössischen Fachausweisen und eidgenössischen Diplomen. Die Teilnehmenden werden unabhängig vom Wohnkanton mit bis zu 50% der anrechenbaren Kosten die entsprechende Weiterbildung unterstützt. Anspruch können diejenigen Studierenden stellen, die die entsprechende eidgenössische Prüfung absolvieren – unabhängig vom Endresultat. Die Teilnehmenden beantragen die Rückerstattung nach absolvierter Prüfung direkt beim Bund. 

Kantonsbeiträge für Höhere Fachschulen  

Diverse Schweizer Kantone unterstützen Teilnehmende finanziell in den Angeboten der Höheren Fachschulen. Dieser werden jeweils direkt an die Bildungsanbieter ausbezahlt.  

Bildungsgutscheine  

Eine Möglichkeit, individuelle Weiterbildungen zu finanzieren, bieten Bildungsgutscheine. Diese sind derzeit u.a. in folgenden Bereichen verfügbar: 

Kantonale Gutscheine 

In einzelnen Kantonen haben Personen mit ungenügenden Grundkompetenzen die Möglichkeit, beim Kanton einen Bildungsgutschein für einen Kurs im Bereich Lesen und Schreiben, Alltagsmathematik oder digitale Grundkompetenzen zu beantragen. Der Gutschein wird von der Person, die den Kurs besuchen möchte, beantragt und vom Kanton direkt an den Bildungsanbieter bezahlt (Bsp. Kanton Luzern

Der Kanton Genf bietet Personen mit Wohnsitz im Kanton seit über 20 Jahren die Möglichkeit, jährlich einen Weiterbildungsgutschein zu beziehen, der für eine frei gewählte Weiterbildung eingesetzt werden kann. Massgeblich für den Bezug des Gutscheins ist das steuerbare Einkommen. 

Förderschwerpunkt «Einfach besser! … am Arbeitsplatz»

Bund und Kantone unterstützen Kurse für Grundkompetenzen in Betrieben: Lesen, Schreiben, einfache Computeranwendung, Rechnen und Sprache. Infos zu den Fördermöglichkeiten sowie zahlreiche Praxisbeispiele finden Sie auf der Plattform «Einfach besser! … am Arbeitsplatz»

Gutscheine für digitale Weiterbildung in Bergregionen 

Im Rahmen eines mehrjährigen Programms unterstützt die Schweizer Berghilfe die Digitalisierung in Bergregionen. Dazu unterstützt die Berghilfe Weiterbildungen im Bereich Digitalisierung. Die Unterstützung beantragen können Klein- und Kleinstbetriebe in Bergregionen. Die Berghilfe übernimmt die Hälfte der Kurskosten. 

Weiterbildungsfonds 

In der Berufsbildung gibt es verschiedene Branchenfonds sowie einzelne kantonale Fonds oder tripartite Fonds, die auch Weiterbildungen unterstützen können. Ein Beispiel für einen Weiterbildungsfonds ist Temptraining   

Stipendien 

Kantonale Stipendien richten sich grundsätzlich an junge Menschen in Ausbildung. Es gibt jedoch Kantone, die auch Erwachsene bei Weiterbildungen unterstützen. Vereinzelt bieten auch Gemeinden Stipendien an (Bsp. Zürich).